Einzelimport für deutsche Apotheken

gemäß § 73 Abs. 3 AMG

Wir sind ein Unter­nehmen, das Ihnen 24 Stunden täglich mit Qualität und Sicher­heit zur Verfügung steht.

Tecrapharm beliefert deutsche Spital­apotheken recht­skonform gemäß § 73 Abs. 3 AMG mit Arznei­mitteln, die für die Patienten­versorgung von besonderer Bedeutung sind, darunter:

  • Neue Therapien, die innovative Behandlungsmöglichkeiten eröffnen.
  • Arzneimittel, die auf dem deutschen Markt nicht mehr verfügbar sind, z. B. aus wirtschaftlichen Gründen.
  • Arzneimittel mit nicht mehr gültiger deutscher Zulassung, die jedoch dringend für die Versorgung benötigt werden.

Im Rahmen unserer deutschen Zulassung nach § 73 Abs. 3 AMG werden Arznei­mittel direkt aus den zu­ge­lassenen Herkunfts­ländern über unsere Schweizer Nieder­lassung oder über geprüfte, GDP-konforme Partner in Europa, den USA, Japan, Kanada und der Türkei bezogen.

Unsere Prozesse gewähr­leisten schnelle, si­chere und regula­torisch einwand­freie Liefer­ketten und schaffen damit Ver­sorgungs­sicherheit dort, wo Standard­wege enden.

Als etablierter pharma­zeutischer Groß­händler unterstützt Tecrapharm deutsche Krankenhausapo­theken zu­verlässig bei der rechts­sicheren Versorgung nach § 73 Abs. 3 AMG.

Tecrapharm (Germany) GmbH

Eisenbahnstrasse 1, 72072 Tübingen