

Einzelimport für deutsche Apotheken
gemäß § 73 Abs. 3 AMG
Wir sind ein Unternehmen, das Ihnen 24 Stunden täglich mit Qualität und Sicherheit zur Verfügung steht.
Tecrapharm beliefert deutsche Spitalapotheken rechtskonform gemäß § 73 Abs. 3 AMG mit Arzneimitteln, die für die Patientenversorgung von besonderer Bedeutung sind, darunter:
- Neue Therapien, die innovative Behandlungsmöglichkeiten eröffnen.
- Arzneimittel, die auf dem deutschen Markt nicht mehr verfügbar sind, z. B. aus wirtschaftlichen Gründen.
- Arzneimittel mit nicht mehr gültiger deutscher Zulassung, die jedoch dringend für die Versorgung benötigt werden.
Im Rahmen unserer deutschen Zulassung nach § 73 Abs. 3 AMG werden Arzneimittel direkt aus den zugelassenen Herkunftsländern über unsere Schweizer Niederlassung oder über geprüfte, GDP-konforme Partner in Europa, den USA, Japan, Kanada und der Türkei bezogen.
Unsere Prozesse gewährleisten schnelle, sichere und regulatorisch einwandfreie Lieferketten und schaffen damit Versorgungssicherheit dort, wo Standardwege enden.
Als etablierter pharmazeutischer Großhändler unterstützt Tecrapharm deutsche Krankenhausapotheken zuverlässig bei der rechtssicheren Versorgung nach § 73 Abs. 3 AMG.
Tecrapharm (Germany) GmbH
Eisenbahnstrasse 1, 72072 Tübingen



