Die Tecrapharm (Germany) GmbH ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite der Tecrapharm (Germany) GmbH.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Einschätzung, wie barrierefrei das Angebot ist, basiert auf einer Selbstbewertung nach WCAG 2.2 (AA).

Aufgrund dieser Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Einige Grafiken und Icons enthalten keine oder unzureichende Alternativtexte.
  • Interaktive Elemente sind nicht immer klar mit der Tastatur sichtbar fokussierbar.
  • Einige ARIA-Rollen sind nicht korrekt gesetzt, was die Nutzung mit assistiven Technologien einschränken kann.

Wir planen, diese Barrieren zeitnah zu beheben.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 06.01.2026 erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Tecrapharm (Germany) GmbH
Eisenbahnstrasse 1
72072 Tübingen
Deutschland
Telefon: +49 (0) 7071 704 99 95
E-Mail: info@tecrapharm.com

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Schlichtungsstelle nach § 19 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) einschalten. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter:
www.schlichtungsstelle-bgg.de

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de

Zuständig ist in Baden-Württemberg das Landeszentrum Barrierefreiheit (LZ-BARR):
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de